Donnerstag, 16. Mai 2013

Altenpflegerin erhält Abfindung in fünfstelliger Höhe

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen einer Altenpflegerin und ihrem Arbeitgeber wurde vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einem Vergleich beendet. Er besagt, dass das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen endete und der Arbeitnehmerin ein Abfindungsgeld im hohen fünfstelligen Bereich gezahlt wird.

Die Altenpflegerin machte ihren Arbeitgeber schriftlich auf Missstände in der Pflegeleistung des Altenheimes aufmerksam. Durch Personalmangel sei ein hygienischer Standard nicht mehr gewährleistet worden. Die Unternehmensführung wies die Vorwürfe zurück und soll Mängel auch noch verschleiert haben, indem Mitarbeiter angewiesen worden seien, nicht erbrachte Leistungen zu dokumentieren. Daraufhin stellte die Altenpflegerin Strafanzeige wegen besonders schweren Betrugs, da die beworbene hochwertige Pflege nicht geleistet würde. Die Ermittlungen wurden kurze Zeit später eingestellt, auch wenn die Mängel durch eine Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bestätigt wurden.

Für das Unternehmen war die Strafanzeige ein Grund genug zur fristlosen Kündigung. Nach Klage der Arbeitnehmerin hielt das Arbeitsgericht diese aber für unrechtmäßig. „Loyalitätspflichtverletzungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen“, erklärt Jetta Kasper, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline AG. Deswegen entschieden die beiden nächsten Instanzen zugunsten des Arbeitgebers. Letztendlich klagte die Altenpflegerin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – er gab ihr schließlich Recht und kritisierte eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Gerichtshof entschied, dass die Bundesrepublik der Arbeitnehmerin eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 15.000 Euro zu zahlen hat. Von ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhält sie nun abermals einen weitaus höheren fünfstelligen Betrag, wodurch alle schwebenden Rechtsstreitigkeiten beigelegt wurden.

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Zuletzt aktualisiert: 16. Mai, 10:33

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